Homöopathische Behandlung:
Blutegelbehandlung:
Die homöopathische Behandlung und die Blutegelbehandlung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Private Krankenkassen , Zusatzkrankenversicherungen und vereinzelte gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten zumindest teilweise. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme.